zu TOP 10 zu TOP 12 TOP 11
öffentlich


Örtliche Rechnungsprüfung 2022; Beratung - Beschlussfassung (963)



Sachvortrag:
 
Die vom Rechnungsprüfungsausschuss und von Vorsitzenden Claus Wirth vorgetragenen Fragen werden durch Kämmerin Regina Reitzer wie folgt beantwortet und erläutert:
 
TOP 1:
Versicherung Waldkindergarten
Bei der Versicherung handelt es sich um die Sachversicherung für den Wichtelwagen/Waldkindergarten (kein Gebäude). Die Prämien für Waldkindergärten werden durch die VK Bayern speziell kalkuliert. Nach Auskunft der VK Bayern erfolgt die Kalkulation risikogerecht. Im Bereich Feuer und Sturm ist die Versicherungsprämie hoch kalkuliert, da in diesen Fällen in der Regel von einem Totalschaden des versicherten Gegenstandes auszugehen ist.
Eine Bündelung der Einrichtungen ist nach Auskunft der VK Bayern nicht möglich.
TOP 2
Gerichtsvollzieherkosten
Beim Beleg 2 handelt es sich um Gerichtsvollziehergebühren in Höhe von 40,11 Euro. Eingetrieben werden sollte eine Forderung wegen eines Feuerwehreinsatzes von 609,26 Euro. Auch liegt hier keine Zwangsversteigerung vor.
Bei den angeführten 600,-- Euro, die in einem anhängenden Blatt aufgeführt sind, handelt es sich nicht um Kosten für eine Zwangsversteigerung, sondern um die Berechnungsgrundlage für die Berechnung der angefallenen Säumniszuschläge.
Da laut Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung (Pfändung) keinen Erfolg hatte und die Forderung nicht eintreibbar ist, wurde die Forderung in Höhe von 609,26 Euro in der Gemeinderatssitzung vom 10.03.2022 niedergeschlagen. Kosten für die Eintreibung sind angefallen in Höhe von 40,11 Euro Gerichtsvollziehergebühren (s. oben).
TOP 3
Gesamtkosten Anwalt/Gutachten/Anlagerichtlinie Greensill
Rechtsanwaltskosten:
Dr. Heeschen
4.952,38 €
 
HKL Wirtschaftsprüfer Lohner
17.493,00 €
Gutachten
Rechtsanwalt Lehr
17.640,08 €
Gutachten
RA Kanzlei Rössner
9.770,00 €
Gutachten zu HKL
RA Kanzlei Rössner
5.950,00 €
Ermittlungsverf. STA IN
RA Kanzlei Rössner
7.664,36 €
Anlagerichtlinien
Stadt Monheim
2.258,66 €
RA Kosten Greensill-Geschädigt.
 
 
 
Klage gegen Vermittler:
Rechtsanwalts- und Gerichtskosten
90.714,36 €
Durch ÖRAG Rechtsschutz
80.000,00 €
 
übernommene Kosten
 
 
 
 
 
Von der Gemeinde zu tragen
10.714,36 €
Re. liegt noch nicht vor
 
 
TOP 4:
Vertrag mit Tierschutzverein
Bei der "Vereinbarung" mit dem Tierschutzverein handelt es sich nicht um eine freiwillige Leistung, sondern um ein Pauschalentgelt aufgrund vertraglicher Vereinbarung (Fundtierkostenpauschalvertrag). Bei Fundtieren handelt es sich um Fundsachen, für deren Verwahrung die Gemeinde zuständig ist (§§ 965 ff BGB, § 960 BGB, § 1 FundV). Durch den Vertrag mit dem Tierschutzverein wurde die Zuführung, Verwahrung und die Pflege der Fundtiere durch den Tierschutzverein geregelt. Ohne vertragliche Regelung müsste sich die Gemeinde selber um die artgemäße Unterbringung, Pflege und Ernährung (§ 2 TierSchG), sowie für ärztliche Behandlung (akute Krankheiten, sowie unerlässlich prophylaktische Maßnahmen) der Fundtiere kümmern. Aufgrund Empfehlung des Bayer. Staatsministeriums des Innern (AllMBl Nr. 24/1993) und des Landratsamtes Eichstätt wurde bereits am 05.03.1996/11.03.1996 erstmals eine Pauschalvereinbarung mit dem Tierschutzverein geschlossen. Geändert durch Ergänzungsvereinbarung vom 10.06.2013/11.05.2013. Nach einem Schreiben vom 25.05.2020 des Tierschutzvereins erfolgte aufgrund steigender Kosten (Gebührenordnung für Tierärzte), steigender Anzahl der Fundtiere, anfallende Personalkosten des Vereins (Betreuung rein ehrenamtlich nicht mehr möglich) erneute Anpassung durch einen Fundtierkostenpauschalvertrag vom 07.12.2020. Der Vertrag ist mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres kündbar und im Rathaus einsehbar.
TOP 5 
Feuerwehrwesen: Haushaltstechnische Aufteilung auf Ortsteile
Eine Aufteilung der Aufwendungen auf jede einzelne Ortsteilfeuerwehr wäre mit einem enormen Verwaltungsaufwand, der in keinem Verhältnis mit dem Nutzen steht, verbunden. Die Ausstattung der Feuerwehren erfolgt durch gemeinsame Bestellung. Der Pool wird in der gemeinsamen Kommandantenbesprechung aufgestellt. Auch hinsichtlich der Schutzkleidung gibt es ein gemeinsames Depot. Vorteil hiervon sind weniger Restposten und Ausschuss. Auch wird beispielsweise die Schlauchreinigung zentral in Denkendorf durchgeführt. Hinsichtlich oben genannter Aspekte und im Hinblick auf die Zusammenarbeit unter den Ortsteilen, wird eine haushaltsmäßige Aufteilung nicht befürwortet.
TOP 6
Doppelüberweisung - Rückerstattung Atemschutzanlage LRA EI
Die Rechnung des Landratsamtes Eichstätt über 302,74 Euro für die Benutzung der Atemschutzanlage wurde irrtümlich doppelt überwiesen (Beleg 52 und 54). Das Landratsamt erstattete die Doppelzahlung zurück. Allerdings erstattete das Landratsamt zu viel an die Gemeinde zurück, nämlich 317,74 Euro (Beleg 56). Daraufhin wiederum erstattete die Gemeinde den überzahlten Betrag von 15,-- Euro wieder an das Landratsamt Eichstätt zurück (Beleg 58).
TOP 7
Klärschlammentsorgung
Der Klärschlamm auf der Kläranlage Denkendorf wird gepresst. Hierzu haben wir am 22.01.2022 einen Gemeinderatsbeschluss mit Zuschlag für Bayernwerk gefasst. Für die KA Gelbelsee und Zandt können wir aus technischer Sicht nur landwirtschaftlich verwerten (Pressung auch mobil nicht möglich). In der Region gibt es drei uns bekannte Anbieter, welche wir alle drei bereits für uns tätig waren. Außerdem haben in unserer Bürgerinformation bereits nachgefragt nach weiteren Anbietern. Aktuell ist der zitierte Entsorger  der günstigste Anbieter. Die Kosten resultieren aus cbm x Preis bei Klärschlamm 5 % TS, Nachweispflicht und Entsorgungsnachweis und Dokumentationen durch Anbieter. Inwieweit landwirtschaftliche Einbußen entstehen und dem Landwirt Kosten anfallen, ist uns nicht bekannt. Für die Gemeinde bleibt zu hoffen, dass eine landwirtschaftliche Entsorgung bis zum Neubau der neuen Kläranlage noch möglich ist.
TOP 8
Reparatur Pumpe Kläranlage; Rechnungshinweis Brandgefahr
Nach Auskunft der Klärwärter wurde der Mangel bzw. wurden der Schaden und damit die Brandgefahr in darauffolgenden Arbeiten behoben.
TZ 9
Betreuung der Pumpen Kläranlage durch auswärtige Firma - Fahrtkostenberechnung
Die aufgeführte Firma ist mit der Betreuung und Reparatur der Pumpen im Bereich der Kläranlagen beauftragt. Es sind somit spezielle Kenntnisse und Fachwissen erforderlich. Dies liegt bei der Firma vor. Wie bereits in vergangenen Berichten mehrmals angeführt, arbeiten die Klärwärter schon lange mit der Firma zusammen.
Weitere Firmen, die entsprechende Arbeiten ausführen könnten, wären die Fa. Pömmerer und die Firma Schabmüller. Auch hier handelt es sich um auswärtige Firmen. Es würden ebenfalls Fahrtkosten anfallen.
TZ 10
Wiederholte Reparatur Eingangstür Kindergarten Gelbelsee
Rücksprache technisches Bauamt, H. Legl.
Die Eingangstür mit Türöffner des Kindergartens Gelbelsee ist reparaturanfällig. Vermutlich ist die Türe nach der Erstreparatur durch eine Elektrofirma nicht ins Schloss gefallen, daher nochmals eine Beauftragung einer Schreinerfirma.
TZ 11
Wiederholte Reparatur an der Heizung im Kindergarten Gelbelsee
Hier handelt es sich vermutlich um die Belege 5 und 7 der HHSt 46401.5000 (nicht 46401.5200, Beleg 12).
Die ausführende Firma wurde um Stellungnahme bezüglich dem erneuten Austausch der Düse aufgefordert. Nach Auskunft der ausführenden Firma: "19.07.2022: turnusgemäßer Wechsel der Düse. 06.12.2022: Magnetspule defekt dadurch Brenner verschmutzt, Brenner gereinigt. Durch die defekte Magnetspule der Ölpumpe hatte die Düse ebenfalls Schaden genommen und musste ausgetauscht werden (festgestellt bei der erneut durchgeführten Abgasmessung nach Wechsel der Magnetspule."
TZ 12
Care App - adebisKITA für Kindertageseinrichtungen
Bei Beleg 12 über 38,26 Euro handelt es sich um die Monatsmiete/Lizenz für die Care-App. Die Care-App haben alle Einrichtungen. Mit der App können Eltern Kinder entschuldigen, weiter kann die Einrichtungen Eltern über Schließungen oder Sonstiges schnellstmöglich informieren. Die Höhe der Miete ist abhängig von der Kinderzahl der Einrichtung und durch Vertrag geregelt.
Bei Beleg 30 handelt es sich um die Jahreslizenz aller Einrichtungen für adebisKITA, dem Verwaltungsprogramm der Kindergärten. Seit September 2023 erfolgt die Beitragsabrechnung durch die Gemeinde ebenfalls über dieses Programm. Der Jahresbeitrag in Höhe von 1.400,02 € wurde geteilt und für jede Einrichtung (6 Einr.) in gleicher Höhe (233,34 Euro) verbucht. Auch hier liegt ein Vertrag über die Leistungen vor.
TZ 13
Bei dem fehlenden Beleg handelt es sich um eine Erstattung von Auslagen (Barerstattung) an den Kindergarten Gelbelsee für einen Einkauf bei der Fa. Selgros. Kosten: 38,68 Euro.
TZ 14
Buchung Integrationskind
Die Abrechnung ist korrekt beim Kindergarten Gelbelsee gebucht. Bei dem Kind handelt es sich um ein Kind aus Gelbelsee, das auch die Einrichtung in Gelbelsee besuchte. Die Rechnungsadresse wurde durch die Heilpädagogische Praxis irrtümlich an das Haus der Limeskinder Zandt adressiert.
TZ 15
Sammelanweisung Einnahme PV Anlage
Bei der Zusammenaddierung handelt es sich um einen Schreib- bzw. Rechenfehler. Gebucht und auch vereinnahmt wurden allerdings die im Sammler aufgeführten Einzelbeträge mit einer Gesamteinnahmesumme von 9.191,60 Euro (s. Anlage Sachbuchauszug), somit korrekt.
TZ 16
Kinderhaus Dörndorf Anfrage hinsichtlich Anschaffungen
Belege 6, 7, 11, 15, 24, 39, Bestellungen Internet
Es handelt sich um Kostenerstattungen für Anschaffungen der Einrichtungen (sachlich und rechnerisch geprüft durch die Leitung der Einrichtung), welche über privaten Internetaccount erfolgten. Mittlerweile erfolgen Internetbestellungen der Einrichtungen über einen eigenen "Business-Account", Rechnungsempfänger ist die Gemeinde Denkendorf. Diesbezüglich erging eine entsprechende Dienstanweisung an die Einrichtungen.
Beleg 34, Anschaffung Gitarre
Bei der Anschaffung der Gitarre zum Preis von 700,--Euro handelt es sich preislich eher um unteres Segment. Für eine Gitarre mit einem einigermaßen guten Klangkörper ist der Preis marktüblich (Auskunft Pädagogische Leitung Kindergärten).
Beleg 41 Rauchwärmeabzugsanlage
Rückfrage technisches Bauamt:
Die Gemeinde ist verpflichtet, einmal im Jahr die Rauchwärmeabzugsanlage im Aufzugsschacht zu warten. Die Wartung wird durch die Aufzugsbaufirma durchgeführt. Bei der Wartung wurde ein Defekt des Melders festgestellt. Der Mangel wurde daraufhin durch Austausch des defekten Melders behoben.
Eine Leistung auf Garantie liegt nicht vor, da bereits abgelaufen. Garantie auf Elektrobauteile beträgt max. 2 Jahre. Selbst die Frist für Gewährleistungsansprüche nach VOB (4 Jahre) wäre bereits abgelaufen.
Auch liegt hier kein Versicherungsfall vor. Selbst eine Elektronikversicherung würde ohne Schadensereignis ("wenn eine versicherte Gefahr nachweislich von außen auf eine Austauscheinheit eingewirkt hat") nicht greifen. Dies ist hier nicht der Fall.
TZ 17
Überschreitung Haushaltsstellen
HHSt 46407.5200: Ausstattung. Hier schlägt im Jahr 2022 die Reparatur der Rauchwärmeabzugsanlage mit rd. 1.500,-- Euro zu buche, welche diese HHSt 2022 daher mehr belastet.
HHSt 46407.6500: Büromaterial. Das Kinderhaus Dörndorf hatte bis 2022 für den Druck von Farbkopien und Fotos einen Tintenstrahldrucker. Die Ausgaben für Büromaterial umfassen fast ausschließlich Kosten für Druckerpatronen, welche in den letzten Jahren gestiegen sind. Alle anderen Einrichtungen haben die Drucker über ein Pool (Ausgleich von Mehr- und Minderdruckmengen) bei der Fa. Reitzner geleast. Ab 2023 wurde auch der Kindergarten Dörndorf in diesen Pool mit aufgenommen.
Sämtliche Einrichtungen werden durch die Kämmerei auf die Einhaltung der Haushaltsansätze jährlich bei den Haushaltsplanungen hingewiesen. Außergewöhnliche Reparaturen oder Kostensteigerungen sind jedoch nicht planbar.
TZ 18
Rasenmähen in Kindertageseinrichtungen
Der Rasen im Kindergarten Dörndorf wird durch den Hausmeister gemäht.
Handrasenmäher liegen vor im Kinderhaus Sonnenschein, Marienheim und im Kindergarten Dörndorf. Die größeren Flächen im Kinderhaus Marienheim werden vom Bauhof gemäht. Im Kindergarten Zandt und Gelbelsee sind Aufsitzrasenmäher vorhanden.
TZ 19
Buchungen bei Auswärtigen Kindern, die eine Denkendorfer Einrichtung besuchen
Bei der Haushaltsstelle handelt es sich um eine Einnahmehaushaltsstelle von staatlichen Fördermitteln für die kindbezogene Förderung.
Beleg 3:
Der im Beiblatt angeführte Betrag von 813,--Euro für den Waldorfkindergarten, betrifft nicht den Hort. Es handelt sich hier um die staatlichen Fördermittel für ein Denkendorfer Kind, das den Waldorfkindergarten besucht. Die Verbuchung erfolgt in der Einnahmehaushaltsstelle 46400.1710 (staatlicher Zuschuss). Die Zahlungen an den Waldorfkindergarten sind gebucht auf der Haushaltsstelle 46400.6720.
Beleg 4:
Hier handelt es sich um eine Rückerstattung zu viel erhaltener kindbezogener Förderung vom Markt Kipfenberg, für ein Kipfenberger Kind, das den Hort besucht.
Beleg 5:
Die im Beiblatt angeführten Beträge für Hort Hollerstaudn, Waldorf-Kiga und Sternenhaus betreffen nicht den Hort. Hier handelt es sich um die Abrechnung der staatlichen Fördermittel für Kinder aus Denkendorf, die die angeführten auswärtigen Einrichtungen besuchen. Da es sich im vorliegenden Fall um Minusbeträge handelt, liegen hier Rückzahlungen zu viel erhaltener staatlicher Zuschüsse vor. Die Buchung für den Besuch auswärtiger Kindergärten erfolgt in der Einnahmehaushaltsstelle 46400.1710 (staatlicher Zuschuss). Die Zahlungen an die auswärtigen Kindergärten werden bei HHSt 46400.6720 gebucht.
TZ 20
Gebühren im Bereich Einwohnermeldeamt
Erweiterte Meldebescheinigungen zur Vorlage bei Behörden, oder durch Anforderung von Behörden (bspw. bei Sterbefällen durch Stadt Ingolstadt) sind nicht kostenpflichtig. Meldebescheinigungen von Privat hingegen sind kostenpflichtig mit 5,-- Euro.
Die Gebühr für Kirchenaustritte beträgt:
Ein Kirchenaustritt bei der Gemeinde Denkendorf kostet 25,-- Euro. Sollte noch eine Bescheinigung benötigt werden, kostet diese 10,-- Euro. Die 20,-- Euro sind für zwei Bescheinigungen angefallen. 50,-- Euro fallen an bei Kirchenaustritten von Ehegatten (zwei Kirchenaustritte).
 
Weitere Anmerkungen:
  1. Abrechnung Grüngut und Bauschutt
Alternativen für die Abrechnung von Grüngut und Bauschutt ohne Bargeld und Quittungen wäre eine Einzahlung im Rathaus oder durch Bescheiderstellung durch die Verwaltung. Beides wäre mit einem enormen Verwaltungsaufwand und auch für den Bürger mit Aufwand verbunden.
 
  1. Abrechnung Friedhöfe
Durch die Bildung einer Sammel-Annahmeanordnung wird zwar jeder einzelne Sterbefall verbescheidet und verbucht. Es muss aber nicht für jeden Bescheid eine eigene Anordnung erstellt werden, sondern lediglich eine einzelne Sammel-Anordnung (weniger Papier).
 
  1. Geldanlagen
Ein nochmaliges Überdenken der Begrenzung von Geldanlagen bei den Genossenschaftsbanken und den Sparkassen auf 2,5 bis 3 Mio. Euro wird als sinnvoll erachtet.
 

 
 



nach oben
Gemeinde Denkendorf
Wassertal 2, 85095 Denkendorf
Tel.: 08466 9416-0
E-Mail: poststelle@gemeinde-denkendorf.de
Gemeinde Denkendorf
Wassertal 2 · 85095 Denkendorf · Tel.: 08466 9416-0 · poststelle@gemeinde-denkendorf.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung