Der Gemeinderat hat zu den gepl. Maßnahmen die ersten Pläne in der Sitzung vom 15.02.2023 erstmals zu Kenntnis genommen. In der Sitzung vom 20.04.2023 wurde daraufhin einen entsprechenden Änderungsbeschluss gefasst.
In der Sitzung vom 20.04.2023 wurde weitergehend die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange uns sonstiger Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Beteiligung erfolgt hierzu in der Zeit vom 19.07.2023 bis einschl. 21.08.2023
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt in der Sitzung vom 26.10.2023
Gleichzeitig wurde beschlossen, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belang und sonstiger Behörden durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 04.12.2023 bis einschl. 05.01.2024
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahme aus der öffentlichen Auslegung erfolgte durch den Bauausschuss in seiner vorangegangenen Sitzung.
C) Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat Denkendorf nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Verfahren des Bebauungsplans Nr. XLI 41 Änderung und Erweiterung "Am Limes BA II - Pumptrack", Gemeinde Denkendorf
und schließt sich den vorstehenden Abwägungsvorschlägen an.
Der Gemeinderat Denkendorf beschließt den Bebauungsplan Nr. XLI 41 Änderung und Erweiterung "Am Limes BA II - Pumptrack" in der heutigen Fassung als Satzung.
Ja-Stimmen: | 14 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 14 |