Das gepl. Vorhaben liegt im Bereich des Beb. Plans Nr. XLII (42) "Römerstraße" in Schönbrunn.
Eine gleichlautendend Bauvoranfrage wurde vom Bauausschuss bereits in seiner Sitzung vom 16.11.2023 behandelt und in der damaligen Form nicht zugestimmt.
Dabei war die Überschreitung der Baugrenze bei 6 m und die Errichtung unmittelbar an der Grundstücksgrenze beantragt worden.
Im Zuge der Beratung zum damaligen Antrag wurde jedoch im Lauf der Beratung einvernehmlich festgestellt, dass man der Errichtung, insbesondere der Doppelgarage mit Garagennebenraum, mit einem Abstand von 3 m zustimmen könne.
Beim heute vorliegenden Antrag beträgt die Überschreitung der Baugrenze 3 m.
Ein entsprechender Antrag zur Befreiung wurde auch mit den heutigen Unterlagen wieder vorgelegt.
Der Bauausschuss beschließt, der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Garagennebenraum in seiner vorliegenden Form zuzustimmen.
Er beschließt weiterhin, der Überschreitung der Baugrenze von 3 m durch die Doppelgarage und dem Garagennebenraum zuzustimmen.
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 6 |