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öffentlich


Einleitung von bauleitplanerischen Maßnahmen für ein Wohnbaugebiet im OT Bitz - 34. Änderung des Flächennutzungslans; Änderungsbeschluss; Beschluss weiteres Verfahren; Beratung - Beschlussfassung



Sachvortrag:
 
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.01.2020 die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans als "Allgemeines Wohngebiet" (WA) für den OT Bitz, hier für die Grundstücke Fl.Nr. 31 u. 31/1 Gem. Bitz beschlossen.
 
Für diesen Beb. Plans wurde beschlossen, dieses Verfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB durchzuführen.
 
Aufgrund einer Änderung des BauGB - hier der Aufhebung des § 13 b (Unvereinbarkeit mit Unionsrecht) mit Übergangsregelung in § 215 a BauGB wird seitens der Verwaltung in Kommunikation mit dem Planungsbüro vorgeschlagen, für das Bauleitplanverfahren "Bebauungsplan" des sog. Regelverfahren durchzuführen.
 
Zur Realisierung dieses Beb. Plans ist es aber nun ergänzend erforderlich, den Flächennutzungsplan (FNPL) anzupassen, da die überplante Fläche der Fl.Nr. 31 nicht im FNPL enthalten ist.
Diese und die angrenzenden Flächen wurden im Rahmen zu 14. Änderung des FNPL im Jahr 2013 aus dem FNPL herausgenommen.
 
Soweit gewollt könnte hierbei auch ergänzend die Fläche der Fl.Nr. 64/1 (Sitzung 26.10.2023) in den FNPl mit aufgenommen werden.
 
Aus dem Gemeinderat wird hinterfragt, ob der Altanlieger am Prominentenweg auch an die Erschließungskosten zu beteiligen ist.
 
Aus der Verwaltung wird mitgeteilt, dass bei einer möglichen Zufahrt und einem entsprechenden Ausbau auch der Altanlieger als Eckgrundstück heranzuziehen wäre.
 
Ein Gemeinderat fragt, ob die Hereinnahme des westlichsten Grundstückes in den Flächennutzungsplan einen baurechtlichen Einfluss auf Außenbereich oder Innenbereich hat.
 
Aus der Verwaltung wird erwidert, dass durch die Hereinnahme des Grundstückes in den Flächennutzungsplan kein Außenbereich oder Innenbereich geregelt wird. Die damalige Entscheidung beim Bauantrag ist eher zu hinterfragen.
 
Gemeinderat Jakob Mosandl erscheint im Sitzungssaal.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Denkendorf.
Die Änderung umfasst die Erweiterung zur Darstellung einer Wohnbaufläche für die Fl.Nr. 31 Gem. Bitz und die Änderung der Darstellung der Fl.Nr. 31/1 Gem. Bitz von MD in WA.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
15
 
 
Der Gemeinderat beschließt, die Fl.Nr. 64/1 Gem. Bitz in den Flächennutzungsplan mitaufzunehmen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
15
 
 
Der Beschluss hierüber ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
 
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
15
 

 



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