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öffentlich


Fortführung bauleitplanerischer Maßnahmen - Verfahren zum qualifizierten Beb. Plans Nr. VIII "Wassertal" BA III; Änderungsbeschluss zum Verfahren; Beschluss frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Beratung - Beschlussfassung;



Sachvortrag:
 
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.02.2020 beschlossen, für ein neues Wohnbaugebiet einen qualifizierten Beb. Plan aufzustellen. Das zukünftige Baugebiet erhielt die Bezeichnung
Nr. VIII "Wassertal" BA III.
 
Gleichzeitig wurde beschlossen, das Verfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB durchzuführen.
 
Aufgrund einer Änderung des BauGB - hier der Aufhebung des § 13 b (Unvereinbarkeit mit Unionsrecht) mit Übergangsregelung in § 215 a BauGB; wird seitens der Verwaltung in Kommunikation mit dem Planungsbüro vorgeschlagen, für das Bauleitplanverfahren des sog. Regelverfahren durchzuführen.
 
Hierzu ist es erforderlich, den Beschluss vom 13.02.2020 zur Durchführung des Verfahrens nach § 13 b BauGB aufzuheben.
Ergänzend ist ein Beschluss erforderlich, das Verfahren im sog. Regelverfahren weiterzuführen.
Zur Fortführung sollte abschließend ein Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gefasst werden.
 
 

Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt, den Beschluss vom 13.02.2020 zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens für das Gebiet Nr. VIII "Wassertal" BA III nach 13 b aufzuheben.
 
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
 0
Persönlich beteiligt:
  0
Anwesende Mitglieder:
15
 
 
 
Er beschließt weiterhin, für das Gebiet Nr. VIII "Wassertal" BA III, die Aufstellung eines qualifizierten  Bebauungsplans im Regelverfahren (§ 2 BauGB) für ein "Allgemeines Wohngebiet" gem. § 4 BauNVO in Denkendorf. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 154/8 u. 152/1 Gem. Denkendorf.
 
Die Festsetzungen der Fl. Nr. 154/8 Gem. Denkendorf sind den Festsetzungen des Baugebiets Nr. 8 BA II anzupassen. Die Baugrenze zur Kreuzung ist weiter zu führen. Ein erforderliches Sichtdreieck zur Altenberger Straße ist für die Fl.Nr. 154/8 darzustellen und zu berücksichtigen. 
 
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
 0
Persönlich beteiligt:
  0
Anwesende Mitglieder:
15
 
 
Der Beschluss hierüber ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
 0
Persönlich beteiligt:
  0
Anwesende Mitglieder:
15
 
 
 

 



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Wassertal 2, 85095 Denkendorf
Tel.: 08466 9416-0
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