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Neubau einer Tankstelle mit Tankstellengebäude, Tankshops, Schnellimbissrestaurant, Tankstellenüberdachung, 16 überdachten E-Ladesäulen und 8 LKW-Stellplätzen, Fl.Nr. 463/11 Gem. Denkendorf, Bajuwarenstraße 2 und 4



Sachvortrag:
 
Das überplante Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans Nr. XLI (41) Gewerbegebiet "Am Limes" BA I. Für das Grundstück liegt bereits ein Bauantrag für ein Boardinghouse mit 79 Zimmern und eine Gewerbehalle mit 4 Gewerbeeinheiten und Selfstoragelager im Obergeschoss vor.
Mit dem heutigen Antrag wird der Neubau einer Tankstelle mit Tankstellengebäude, Tankstellenshops, Schnellimbissrestaurant, Tankstellenüberdachung, 16 überdachten E-Ladesäulen und 8 LKW-Stellplätzen beantragt.
 
Zur Realisierung der Vorhaben sind zwei Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich:
a)    Die beantragten Fertiggaragen mit dazwischenliegender Überdachung westlich des Tankstellengebäudes liegen außerhalb der westlichen und südlichen Baugrenze. Die Überschreitung beträgt inkl. Überdachung 45,6 m². Im Maximum in Westrichtung 6,35 m.
b)    Das beantragte Tankstellengebäude hat eine Traufhöhe von lediglich 5,30 m bezogen auf OK-FFB. Aus Gründen der besseren Wahrnehmbarkeit soll auf der West- und Ostseite, oberhalb der Attika, eine Werbetafel mit dem Logo und Namen des Gastronomiebetreibers angebracht werden. Gem. Bebauungsplan sind Werbeanlagen am Gebäude anzubringen und das Anbringen oberhalb der Attika wird ausgeschlossen.
 
 
Im Bauausschuss wird im Anschluss über die beantragten Befreiungen intensiv diskutiert.
 
Einerseits wird zu den Werbeanlagen genannt, dass die Gebäude repräsentativ an der Straße errichtet werden und die Frontflächen sehr groß sind um die Werbung dort anzubringen.
Andererseits wird festgestellt, dass gerade, da die Wandhöhen nicht sehr hoch ausfallen, hier die Möglichkeit der Anbringung von Werbeanlagen auf dem Dach möglich sein sollte.
 
Zur Thematik der Garagen wird festgesellt, dass sich diese außerhalb der Baugrenze befinden und auch der geforderte Mindestabstand zur Staatstraße damit nicht eingehalten wird. Die abschließende Entscheidung hierüber obliegt jedoch der zuständigen Fachbehörde, hier dem Straßenbauamt. Auch wird wohl seitens des Landratsamtes keine Genehmigung erteilt werden, soweit das staatl. Bauamt kein Einverständnis erteilt. Es wird aus dem Gremium angeraten, die Garagen an anderer Stelle zu errichten.
 
Auch werden noch die gepl. Lkw-Stpl. angesprochen, die in einer früheren Form für Reisemobile angedacht waren. Diese sollten wieder mit aufgenommen und realisiert werden.
 
Da der Antragsteller anwesend ist, erhält dieser kurz das Wort.
Dieser macht im Anschluss Ausführung zur Wirtschaftlichkeit des gepl. Vorhaben. Zu den Lkw-Stellplätze verweist er dabei auf eine Forderung des zukünftigen Betreibers. Auch spricht er die Errichtung von 8 - 12 Reisemobilstellplätzen an. Diese könnten u. U. im südwestlichen Bereich des Grundstücks mit wassergebundener Fläche geschaffen werden. Es wäre dabei jedoch mit dem Landratsamt noch zu besprechen und zu prüfen, da die aktuelle GRZ mit 0,79 fast ausgeschöpft ist, ob diese Fläche dann unabhängig von der zulässigen GRZ gesehen wird.
 
Abschließend wird aus dem Gremium noch auf die doch zu erwartende starke Verkehrsbelastung hingewiesen und hier insbesondere auf die Problematik mit den ausfahrenden Linksabbiegern.

Beschluss:
 
Der Bauausschuss beschließt dem Bauvorhaben in seiner vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
4
Nein-Stimmen:
3
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
7
 
 
Da das Abstimmungsergebnis nicht einstimmig erfolgt ist, wird der vorliegende Antrag zur Entscheidung an den Gemeinderat weitergeleitet.
 
 
Der Gemeinderat hat den Bauantrag in seiner anschließenden Sitzung behandelt und mit 8 : 8 Stimmen damit das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

 



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Gemeinde Denkendorf
Wassertal 2, 85095 Denkendorf
Tel.: 08466 9416-0
E-Mail: poststelle@gemeinde-denkendorf.de
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