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Fortführung bauleitplanerischer Maßnahmen; 2. Änderung des Beb. Plans Nr. XLI (41) "Am Limes" - Darstellung Sondergebiet SO "Freizeit" für einen Bikepark, Pumptrackbahn, Trimm-Dich-Parcours u. Soccerbox; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB- Abwägungsbeschlüsse; Beratung-Beschlussfassung



Sachvortrag:
 
Der Gemeinderat hat zu den gepl. Maßnahmen die ersten Pläne in der Sitzung vom 15.02.2023 erstmals  zu Kenntnis genommen. In der Sitzung vom 20.04.2023 wurde daraufhin einen entsprechenden Änderungsbeschluss gefasst.
In der Sitzung vom 20.04.2023 wurde weitergehend  die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange uns sonstiger Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Beteiligung erfolgt hierzu in der Zeit vom 19.07.2023 bis einschl. 21.08.2023
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt in der Sitzung vom 26.10.2023
Gleichzeitig wurde beschlossen, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belang und sonstiger Behörden durchzuführen.
 
Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 04.12.2023 bis einschl. 05.01.2024
 
Hierzu sind nachfolgende Stellungnahmen eingegangen.
 
A)  Behandlung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
7
 
 
B)  Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Trägeröffentlicher Belange
Von den nachstehenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind keine Stellungnahmen eingegangen.
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 04.12.2023 - 05.01.2024 durchgeführt.
 
Von den nachstehenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind keine Stellungnahmen eingegangen:
 
- Wasserzweckverband Kipfenberg / Denkendorf
- Amt für ländliche Entwicklung
- Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern
- Stadtverwaltung Beilngries
- BUND Naturschutz
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Ingolstadt
- Kreishandwerkerschaft Eichstätt
- Kreisheimatpfleger Hr. Dr. Rieder
- Deutsche Post Immobilienservice GmbH
- Deutsche Telekom
- Evangelisches Pfarramt Kipfenberg
- Katholisches Pfarramt Kipfenberg
- Katholisches Pfarramt Gelbelsee
- Katholisches Pfarramt Denkendorf
- Katholisches Pfarramt Zandt
- Katholisches Pfarramt Dörndorf / Bitz
- Staatliches Bauamt Ingolstadt
- Marktgemeinde Altmannstein
- Marktgemeinde Kipfenberg
- Wittelsbacher Ausgleichsfond
 
Nachstehende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Einwände vorgebracht bzw. Ihr Einverständnis erklärt:
 
- LRA Eichstätt - Bauverwaltung, 02.01.24
- LRA Eichstätt - Umweltschutz, 05.12.23
- LRA Eichstätt - Tiefbauverwaltung, 04.12.23
- LRA - Techn. Hochbau, 19.12.23
- LRA Eichstätt - Wasserrecht, 27.12.23
- Planungsverband Region Ingolstadt, 12.12.23
- Regierung von Oberbayern, 06.12.23
- Handwerkskammer München u. Oberbayern, 17.01.2024
- IHK München und Oberbayern, 20.12.23
- Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, 06.12.23
- Bayerischer Bauernverband, Region 10, 03.01.24
- Vodafone Kabel Deutschland GmbH, 05.01.24
- Gemeinde Stammham, 04.12.23
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen d. Bundeswehr, 07.12.23
- bayernets GmbH, 01.12.23
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von den Trägern öffentlicher Belange, die keine Anregungen vorgebracht bzw. Ihr Einverständnis erklärt haben.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
7
 
 
Stellungnahmen mit Hinweisen und Einwänden
1.     LRA Eichstätt, UNB, Hr. Großheim, 15.12.23
Unter Berücksichtigung folgender Auflagen besteht Einverständnis:
1.   Die Begrünung der öff. Grünfläche mit Verwallung ist analog dem Pflegekonzept der Ausgleichsfläche (Festsetzung 5.1) zu pflegen.
2.   Die Ausgleichsfläche (Hinweis: wie auch die externen Ausgleichsflächen Gmkg. Gelbelsee) ist dem Bay. Landesamt f. Umwelt mit Beginn der Umsetzung des Bebauungsplans zu melden.
 
Erläuterung:
Die Flächenbilanzierung zur Ermittlung der Eingriffsfläche sowie des zu leistenden Ausgleichsflächenbedarfs an der der Eingriffsfläche angrenzenden Grünfläche sowie der standortgerechten Anpflanzungen zu Kompensationszwecken sind nachvollziehbar. Wird die Pflege der anschließenden Ausgleichsfläche nach Grünordnung durchgeführt, dann wird die Ausgleichsmaßnahme Vorort für das Vorhaben "Pumptrack" anerkannt.
 
Abwägung
      
Zur Kenntnis genommen
     Die Pflege der öff. Grünfläche mit Verwallung wird entsprechend ergänzt.
 
  
Beschluss:
 
Der Bauausschuss beschließt, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und die Maßnahmen wie in der Abwägung ausgeführt durchzuführen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
7
 
 
2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt
 Abt. Landwirtschaft, Hr. Schilcher, 15.12.23
 
Auf die von uns angesprochenen Punkte wurde eingegangen.
Die weitere Betriebsentwicklung des Schweinehalters im Südosten des Planungsgebiets wird laut Sitzungsprotokoll des Bauausschusses Denkendorf noch abgefragt.
Darüber hinaus gibt es keine weiteren Anmerkungen.
Abwägung:
Zur Kenntnis genommen
Nach Abstimmung mit dem LRA - SG Umweltschutz, Hr. Schmelz dürften durch die Ausweisung und Umsetzung der Freizeitanlage keine Beeinträchtigungen bzgl. Bestand und Entwicklungsmöglichkeiten des genannten landwirtschaftlichen Betriebs zu erwarten sein. Die Aufenthaltsdauer ist bei Sportstätten im Allgemeinen kürzer als bei Wohn- und Arbeitsstätten und dadurch nach Auffassung der Gemeinde nicht gleichzusetzen.
Beschluss:
 
Der Bauausschuss beschließt, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und die Maßnahme wie in der Abwägung ausgeführt durchzuführen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
7
 
 
 
3. DB AG, DB Immobilien, Kompetenzteam Baurecht, Hr. Betz, 14.12.2023
 
Bei Beachtung und Einhaltung nachfolgender Bedingungen / Auflagen und Hinweise bestehen keine Bedenken.
Es wird auf die Stellungnahme vom 17.08.23 verwiesen, die nach wie vor gültig und zwingend zu beachten ist.
Abwägung:
 
Zur Kenntnis genommen.
 
Beschluss:
 
Der Bauausschuss beschließt, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und die Maßnahme wie in der Abwägung ausgeführt durchzuführen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
7
 
 
 
4. Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Nürnberg, Fr. Brandes, 21.12.23
Es wird auf die Stellungnahme vom 17.08.23 (Az. 65143-651pt/011-2023#518) verwiesen, die auch weiterhin Gültigkeit hat.
 
Abwägung:
 
Zur Kenntnis genommen.
 
Beschluss:
 
Der Bauausschuss beschließt, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und die Maßnahme wie in der Abwägung ausgeführt durchzuführen.
 
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
7
 
 
 
5. n-ergie, Hr. Kucharzik, 12.12.23  
 
Die übermittelten Bestandspläne enthalten Anlagen der n-ergie Netz GmbH und n-ergie AG.
Zusätzlich können sich vor Ort weitere Anlagen befinden. Hierfür ist der jeweilige Anlagenbetreiber zuständig.
 
Verweis auf die Stellungnahme vom 26.07.23, die weiterhin Gültigkeit hat.
 
Bitte um rechtzeitige Einbindung in den Verfahrensablauf bei allen öffentlichen und privaten Planungen und Bauvorhaben.
 
Abwägung:
 
Zur Kenntnis genommen.
Die Leitungen aus den Bestandsplänen werden bereits berücksichtigt.
Ebenso sind die Abstände zu den Leitungen unter Hinweise bereits enthalten.
 
Beschluss:
 
Der Bauausschuss beschließt, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und die Maßnahme wie in der Abwägung ausgeführt durchzuführen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
7
 
 
 
 
Aus dem Gremium wird im Anschluss nachgefragt, wie die weitere Vorgehensweise bzw. die Zeitschiene für die Realisierung des Vorhabens nunmehr aussieht. Ergänzend wird dann noch positiv festgestellt, dass, obwohl der erst vor kurzem abgelaufenen Auslegungsfrist eine zeitnahe Vorbereitung der heutigen Abwägung erfolgt ist.
 
Seitens der Bürgermeisterin wird hierzu genannt, dass die Vorbereitung und Abwägung in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung und dem Planungsbüro durchgeführt wurde. Auch ist ein Planungsbüro bereits mit der Erstellung der Bauvorlagen beauftragt.




 



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