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öffentlich


Weiterführung ILEK der Limesgemeinden; Beratung - Beschlussfassung



Sachvortrag:
 
Die Besondere Arbeitsgemeinschaft der LimesGemeinden im Altmühl-Jura (Bes. ArGe LimesGemeinden) beantragt über das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberbayern am Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten das Regionalbudget in Höhe von 100.000,00 Euro zur Förderung von Kleinprojekten in unserem ILE-Gebiet für das Jahr 2024.

Folgende Zuwendung soll für das Förderjahr 2024 beantragt werden:
100.000 €                     Regionalbudget (max. 100.000 Euro)
  10.000 €                     Eigenanteil der ILE LimesGemeinden: 10 % von max. 100.000,00 Euro
                                    Dies entspricht 1.666,66 Euro pro LimesGemeinde,
= 90.000 €                   Zuwendung

Grundlage der Antragstellung ist das ILEK der LimesGemeinden, das in den Jahren 2004 und 2005 erarbeitet wurde und im Seminar 2017 sowie im Seminar am 22./23. Juli 2022 an der Schule der Dorf- und Landentwicklung, Thierhaupten, vertieft und ergänzt wurde.
 
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des jeweiligen Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) dienen, im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000,00 € nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den u. g. allgemeinen Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig. Der Fördersatz beträgt maximal 80% der Nettokosten, der Höchstbetrag der Förderung beträgt max. 10.000 Euro pro Projekt. Die jeweiligen Projekte müssen bis 30.09.2024 abgeschlossen sein.

Mit den Fördermitteln sollen in den sechs LimesGemeinden Altmannstein, Denkendorf, Kinding, Kipfenberg, Titting und Walting die Lebens-, Arbeits-, Erholungs-, und Naturräume gesichert und weiterentwickelt werden.

Die Schwerpunkte liegen dabei auf folgenden Handlungsfeldern des ILEK:
Die zu beantragenden Maßnahmen dienen den Handlungsfeldern, die im ILEK 2004/2005 sowie in den Workshops 2017 und 2022 erarbeitet wurden: 

  • HF 1: Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung (2004/05)
Innentwicklung und Bewältigung des demographischen Wandels (2017)
Wasser in Siedlung und Landschaft (2022)
 
  • HF 2: Versorgung und Infrastruktur (2004/05)
Daseinsvorsorge (2017)
Verbesserung der ländlichen Infrastruktur (2017)
Regionale Wertschöpfung und Wertschätzung (2022)
 
  • HF 3: Dorf- und Ortsteilentwicklung (2004/05)
Stärkung des Dorflebens und der Dorfgemeinschaft: Lokaler Zusammenhalt und Generationennetze (2004/05 und 2022)
            Kultur, Brauchtum, Tourismus (u. a. UNESCO Welterbe Limes) (2022)
Wertschätzung unseres Lebensraumes - für Einheimische und Gäste (2022)

  • HF 4: Landschaft und Landnutzung (2004/05)
Hochwasser-, Trinkwasser- und Gewässerschutz (2017)
Naherholung (2017)
Beiträge zur Anpassungen an den Klimawandel, zum Ressourcenschutz und zum Erhalt der Artenvielfalt / Biodiversität (2022)

Für die Antragstellung ist es notwendig eine verantwortliche Stelle zu benennen. Die verantwortliche Stelle agiert als Vertragspartner mit den Projektantragstellern. Der Markt Kinding erklärt sich bereit, auch im Jahr 2024 als verantwortliche Stelle zu fungieren, der Markt Titting übernimmt die Funktion der stellvertretenden verantwortlichen Stelle.

Innerhalb der LimesGemeinden ist eine Vereinbarung bezüglich der organisatorischen Abwicklung, der Kostenübernahme (insbesondere der Personalkosten) und der Haftung getroffen worden.
Das Regionalbudget wird beim ALE Oberbayern beantragt.
Die Sachbearbeitung obliegt bei Frau Sabine Lund für die LimesGemeinden. Die Personalkosten für die Sachbearbeitung werden anteilig an die ILE LimesGemeinden weiterverrechnet.
Die verantwortliche Stelle erarbeitet anhand der Auswahlkriterien für jede eingereichte Förderanfrage für ein Kleinprojekt einen Bewertungsvorschlag, über den bei der Sitzung des Entscheidungsgremiums beraten und beschlossen wird.
 
Zum Haftungsausschluss und zur Übernahme der anteiligen Personalkosten für Frau Lund wurde eine Vereinbarung mit der bes. Arge der LimesGemeinden getroffen.


 

Beschluss:
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Denkendorf stimmt zu, das Förderprogramm Regionalbudget 2024 (und in den Folgejahren) für die ILE LimesGemeinden zu beantragen und erklärt sich bereit die anteiligen Förderkosten in Höhe von max. 1.666 Euro jährlich zu übernehmen.

 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
14
 

 



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Gemeinde Denkendorf
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Tel.: 08466 9416-0
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