Markt Kipfenberg:
- Bebauungsplan Nr. 43 "Böhming Ost II" in Böhming
Beteiligung der Behörden oder sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Markt: Kösching:
- 45. Änderung des Flächennutzungsplanes Kösching im Bereich Wolfdrossel
Beteiligung der Behörden oder sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
- 6. Änderung (Neuaufstellung) und Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Eixelberg" Kösching
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Markt Altmannstein:
- 1. Bebauungsplanänderung "Berghauser Straße IV" Altmannstein
Beteiligung der Behörden oder sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Bürgermeisterin Forster erklärt, dass das Bundesgesetz zur Kommunalen Wärmeplanung zum 01.01. in Kraft getreten ist. Lt. Bayerischen Gemeindetag ist mit einer verbindlichen Umsetzung in Landesrecht durch den Freistaat Bayern nicht vor Mitte 2024 zu rechnen. Kommunen unter 10.000 Einwohner werden vermutlich eine abgespeckte Kommunale Wärmeplanung erarbeiten müssen. Finanzierungsmodelle in anderen Bundländern können bereits herangezogen werden (Beispiel Baden-W.= 48.000, -- €, zzgl. 76 Cent je Einwohner).
Aus dem Gemeinderat wird vorgebracht, dass die Überrechnung der Studie "gemeindliche Nahwärmenetz" vorerst nicht von der Verwaltung weiterbetrieben werden soll.
Herr Landes zeigt die neusten Pläne zur Rekultivierung der Bauschuttdeponie in Zandt, Hierzu soll in der Deponie Dörndorf eine Miete für geeignetes Material (Anzeige nach § 15 BImSchG) eingerichtet werden.