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öffentlich


Fortführung bauleitplanerischen Maßnahmen - Änderung Beb. Plan Nr. XV (15) "Reichertsweg" in Gelbelsee; Beschluss weiteres Verfahren; Erneute öffentliche Auslegung; Beratung - Beschlussfassung;



Sachvortrag:
 
Der Gemeinderat hat in 2017 ein Änderungsverfahren, wie auch bei anderen älteren Beb. Plänen, beschlossen.
Hierzu wurde daraufhin letztmals im Oktober 2017 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
 
Die Abwägung der hierzu eingegangenen Stellungnahme erfolgte in der Sitzung vom 28.05.2020
Dabei wurde festgestellt, dass die südlich anliegenden Grundstücke eine starke Hanglage aufweisen. Hierzu sollte eine Regelung hinsichtlich der zulässigen Auffüllung in den Beb. Plan eingearbeitet werden. Auch für ein weiteres unbebautes Grundstück im gegenüberliegenden Hang sollte eine entsprechende Regelung erfolgen. Ziel dieser Regelung soll sein, hierbei kostenpflichtige Befreiungsgebühren für die Bauherren zu verhindern.
Ebenso ist noch zu prüfen, inwieweit das Maß der baulichen Nutzung, hier hinsichtlich der Zahl der Vollgeschosse im Beb. Plan geregelt ist. 
Auch wurde nochmals die Prüfung des Abstandes einer Bebauung zur Hochspannungsleitung angeregt.
 
Hieraus noch durchzuführende bzw. erledigte Maßnahmen:
 
-       Aufnahme der Höhenlage der Grundstücke im Süden
-       Festsetzung einer zulässigen Auffüllung
 
 

-       Die Hochspannungsleitung ist in der Zwischenzeit abgebaut und kann aus der Planung sowie im Text gestrichen werden.
-       Zulässige Vollgeschosse gem. Beb. Plan II
(Achtung KG kann aufgrund Hanglage bereits VG sein)
 
 
Ergänzend wurde im Oktober 2022 durch einen Anlieger für das Baugebiet eine Bauvoranfrage eingereicht, der damit eine Nachverdichtung erreichen möchte.
 
Dieser hat hierzu am 21.11.2022 ergänzend ein Antrag auf Änderung des Beb. Plans Nr. XV eingereicht.
Der Antrag auf Änderung umfasst die Erweiterung des Geltungsbereichs im Bereich der Fl.Nr. 565/2 nach Süden.
 
 
In der Sitzung am 08.12.2022 wurde hierzu beschossen, für das laufenden Änderungsverfahren, ein leistungsfähiges Planungsbüro zu beauftragen, dem Antrag auf erneute Änderung (Erweiterung Geltungsbereich) des Beb. Plans zuzustimmen und mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag zu schließen (Abschluss Vertrag 28.03.2023)
 
Nunmehr liegt ein entsprechender Änderungsentwurf vor, für den ein entsprechender Beschluss für das weitere Verfahren erforderlich ist.

Beschluss:
 
Der Planentwurf in der heutigen Fassung (Stand: 21.03.2024) ist nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die erneute öffentliche Auslegung zu informieren und parallel gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
15
 

 



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