Überörtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2018 bis 2020 (964); Beratung- und Beschlussfassung
Sachvortrag:
TZ 11c
Die überörtliche Rechnungsprüfung hat darauf hingewiesen, für das Bestattungswesen einen Verwaltungskostenanteil zu berechnen.
Der Verwaltungskostenanteil wird ab dem Jahr 2023 gebucht und somit bei der nächsten Gebührenkalkulation mit angesetzt werden.
Kämmerin Regina Reitzer erklärt, dass der ganze Bericht der überörtlichen Rechnungsprüfung des Landratsamtes Eichstätt sehr umfangreich sei. Es wird vorgeschlagen den kompletten Bericht zusammen mit der Stellungnahme der Kämmerei dem Rechnungsprüfungsausschuss im nächsten Jahr vorzulegen und zu erläutern.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis genommen von der Anweisung aus dem Bericht der überörtlichen Rechnungsprüfung. Der Verwaltungskostenanteil ist ab 2023 zu buchen und bei der nächsten Gebührenkalkulation mit anzusetzen.
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