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öffentlich


Weiterführung bauleitplanerischer Maßnahmen; 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Denkendorf "Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft zur Ausweisung und Festlegung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen; Änderungsbeschluss mit erneuter öffentlicher Auslegung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange; Anderungs-/Auslegungsbeschluss, weiteres Verfahren; Beratung - Beschlussfassung



Sachvortrag:
 
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.01.2024 nach der Abwägung aus der öffentliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger öffentlicher Beteiligung nach § 4 Abs. 2 den Feststellungsbeschluss gefasst.
 
Eine Vorlage an das Landratsamt ist bisher nicht erfolgt.
 
Es war seitens der Verwaltung im Zuge der Abwägung festzustellen, dass nicht nur einer Verkleinerung der Windkraftfläche, sondern ergänzend sogar eine neue Aufnahme einer Fläche (östlich Gelbelsee Wochenendgebiet mit einem Abstand von ca. 600 m) erfolgte.  Auch wurde der Schutzbereich um die seismologische Station bei Amtmanntsdorf mitaufgenommen (redaktionelle Aufnahme ohne Beteiligung des Bundsamtes).
 
Insbesondere die Vergrößerung der Fläche macht nach Meinung der Verwaltung eine erneute öffentliche Auslegung nach § 4a (3) BauGB erforderlich. Dabei kann auch die Beteiligung des Bundesamtes für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) sowie weiterer Träger öffentlicher Belange erfolgen.
 
Der beil. Plan 03_FNP A3 zeigt nunmehr unter Berücksichtigung des 600 m Abstandes zur Wochenendsiedlung und zum Dino-Park auch die sich neu daraus ergebenden möglichen Windkraftflächen.
 
Um die erneute öffentliche Auslegung durchzuführen ist es erforderlich, den Feststellungsbeschluss vom 18.01.24 aufzuheben, und das weitere Verfahren (erneute öffentliche Auslegung) zu beschließen.
 
In der PP-Präsentation werden die Grundstücke mit aktueller Duldung zum dauerhaften wohnen in der Wochenendsiedlung gezeigt.
 
Seitens des Planers wird nach einer Begründung für die vom Gemeinderat beschlossene Reduzierung der Abstandsfläche gebeten.
 
Nach kurzer Diskussion im Gemeinderat wird die Reduzierung der Abstandsfläche auf Grund des Gebietscharakters Wochenendgebiet begründet. Die Reduzierung beim Dinopark wird die Reduzierung begründet, da hier nur eine Betriebsleiterwohnung vorhanden ist.
 
Aus dem Gremium wird darauf hingewiesen, dass die Immissionswerte im Gewerbegebiet durch die BAB 9 bereits erhöht seien.
Ein Gremiumsmitglied verweist diesbezüglich auf die Abhängigkeit des Lärms von der Windrichtung.
 
Weiter wird nachgefragt, ob sich am Gebietscharakter Wochenendgebiet etwas ändern würde.
 
Bürgermeisterin Forster erklärt, dass dies bezüglich des Gebietscharakters nichts ändert.
 
Aus dem Gemeinderat wird vorgebracht, dass der Flächenabstand zur Fläche aus der Bürgerbeteiligung fast 800 m ausmacht und der Mindestabstand entsprechend angepasst werden könnte.
 
Nach kurzem "nachmessen" wird festgehalten, dass sich die Fläche W8 durch die Anpassung des Abstandes auf 600 m entsprechend vergrößert hat. Das Grundstück aus der Bürgerbeteiligung wäre definitiv weiter von der Wochenendsiedlung entfernt.
 
Weiter wird angemerkt, dass die ausgewiesene Fläche im Köschinger Forst, am Steinbruch Zandt, noch angepasst werden muss.
 
Ein Gemeinderatsmitglied fragt nach, inwieweit die Festlegung auf 600 m bei weiteren Planungen der Gemeinde hinderlich sei und mit mehr Beschwerden der Bürger zu rechnen ist.
 
Bürgermeisterin Forster führt an, dass deshalb eine neue Auslegung erfolge bei der sich die Bürger  äußern können.
 
Weiter erklärt Bürgermeisterin Forster, dass es sinnvoll ist im Flächennutzungsplan Router-OUT festzusetzten. Hintergrund ist, dass auch schmal oder spitz zulaufende Potenzialflächen möglich würden.
 
 

Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt, dass Verfahren zur 20. Änderung des Flächennutzungsplans "Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft zur Ausweisung und Festlegung von Konzentrationsfläche für Windenergieanlagen weiterzuführen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 
 
 
Der Gemeinderat beschließt, den Feststellungsbeschluss vom 18.01.2024 zum Verfahren zur 20. Änderung des Flächennutzungsplans aufzuheben.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 
 
 
Der Gemeinderat beschließt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.
Grundlage hierfür sind die vorliegende Planung zur heutigen Sitzung. Rotor-out soll möglich sein.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 
Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt Bürgermeisterin Forster, dass die Auslegung eine Woche vor Auslegung vorangekündigt wird. Die Auslegung erfolgt dann vier Wochen lang im Rathaus. Auch auf der Homepage wird die Auslegung veröffentlicht.

 



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