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öffentlich


Bauvoranfrage zum Abbruch einer Garage, Neuerrichtung eines Anbaus mit Doppelgarage, Neuerrichtung 1. OG auf dem Bestandsgebäude und Neuerrichtung einer Einzelgarage, Fl.Nr. 121 Gem. Zandt, Brunnenweg 38



Sachvortrag:
 
Das Grundstück liegt in einer sogenannten Splittersiedlung die im Außenbereich entstanden ist und bisher weiterbesteht.
 
Eine bestehende Einzelgarage soll abgebrochen werden und an selber Stelle eine Doppelgarage errichtet werden die dabei an das Wohngebäude angebaut wird. Ergänzend soll im Obergeschoss der Doppelgarage ein Wohnraum (Kochen, Wohnen, Essen) entstehen.
 
Weitergehend soll auf dem bestehenden Wohngebäude ein komplettes Obergeschoss errichtet werden.
 
Abschließend ist noch geplant eine weitere Einzelgarage zu errichten.
 
Durch die gepl. Bebauung entstehen allein im bestehenden Wohnhaus 2 Wohnungen.
 
Hierfür sind auch mind. 4 Stpl./Garagen. nachzuweisen.
 
Gem. Darstellung entstehen 1 Doppel- und 1 Einzelgarage, damit 3 Stpl./Garagen.
 
Es fehlt damit der Nachweis für 1 Stpl./Garage
 
Seitens der gemeindlichen Bauverwaltung wird ergänzt, dass aufgrund der bestehenden Außenbereichslage eine Nachverdichtung dem Bauleitplanungs- bzw. dem Bauplanungswillen seitens der Gemeinde dort, also im Außenbereich, eher widerspricht.
Ebenso sind auch weitergehende, bestehende bzw. anderweitige Nutzungen auf dem Grundstück vorhanden sind. Diese sind bereits vom Landratsamt so festgestellt worden, dort derzeit anhängig und im Überprüfungsverfahren.
Auch ist die vorgegebene Anzahl der Stellplätze nicht nachgewiesen.

Aus dem Gremium wird genannt, dass gegenüber bereits eine Bebauung mit E + I +D vorhanden ist. Hinsichtlich der Stellplätze wird genannt, dass das Grundstück groß genug ist, diese gesamt nachzuweisen.
Auch wird festgestellt, dass man in Denkendorf an einer anderen Stelle im Außenbereich ein Gebäude, etwas größer als der ursprüngliche Bestand, zugelassen hat.

Seitens der Bauverwaltung der Gemeinde wird festgestellt, dass es sich beim genannten Fall um einen Ersatzbau mit Größenanpassungen an die Nutzung gehandelt hat. Auch ist dort nur 1 Wohneinheit entstanden, wie im Bestand bereits vorhanden.
Hinsichtlich der Außenbereichslage stellt sich auch die Frage, welche Entwicklung ist seitens der Gemeinde für diesen Bereich geplant und ist diese dann auch zielführend.

Hinsichtlich einer möglichen Zustimmung wird auch hinterfragt, ob bzw. inwieweit dann das Landratsamt eine Genehmigung für die Gesamtmaßnahme überhaupt erteilen wird.

Beschluss:
 
Der Bauausschuss beschließt, der Bauvoranfrage in seiner vorliegenden Form zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
0
Nein-Stimmen:
7
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
7
 

 



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Gemeinde Denkendorf
Wassertal 2, 85095 Denkendorf
Tel.: 08466 9416-0
E-Mail: poststelle@gemeinde-denkendorf.de
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