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öffentlich


Abstimmung des Vorhaben- und Erschließungsplans zum Bauleitplanverfahren Limes-Center; Beratung - Beschlussfassung



Sachvortrag:
Thomas Sendtner erscheint im Sitzungssaal.
 
Bürgermeisterin Forster begrüßt zum Tagesordnungspunkt Frau Christoph vom Projektträger Ratisbona und Frau Lindstadt vom Planungsbüro TB-Markert.
 
Frau Christoph erklärt, dass Grund der Umplanung die Stellungnahme der "Die Autobahn GmbH des Bundes" ist. Die Autobahn GmbH lässt die geplanten Winkelstützelemente als "Hochbau" auf der Nordseite innerhalb der 40 m Anbauverbotszone nicht zu. Dies gilt auch für Abgrabungen und Aufschüttungen größeren Umfanges. Weiter, so Frau Christoph, plant die Autobahn GmbH im Rahmen der Brückensanierung auch den vorhandenen Lärmschutz zu erneuern. Der vorhandene Lärmschutzwall, Wall und Holzpalisade, soll abgetragen und durch einen ca. 6 m hohen Lärmschutzwall nach aktuellem technischen Schallschutzstand ersetzt werden. Das hierzu notwendige Planfeststellungsverfahren der Autobahn ist für das Jahr 2024 angedacht.
Der geplante Stützmauer resultierte aus der Vorgabe des Gemeinderates, die Wandhöhen zu minimieren. Das Geländeniveau wurde um ca. 2,30 m abgesenkt. Nun würde das Gelände wieder um ca. 1,30 m angehoben werden, um die Stützmauer weglassen zu können. Weiter würde die Ratisbona für die "Die Autobahn GmbH des Bundes" im nordöstlichen Bereich eine 4,50 bis 5 m breite Zufahrt für den Bau und den Unterhalt des künftigen Lärmschutzwalles errichten.
 
Auf Nachfrage erklärt Frau Christoph, dass Grabungen und Aufschüttungen für die Böschungen mit Herrn Sitzmann der Autobahn vorbesprochen sind. Eine Genehmigung von der 40 m Anbauverbotszone müsste noch beim Fernstraßen-Bundesamt eingeholt werden.
 
Frau Christoph erläutert weiter, dass die Zufahrtsrampe nun mit einer Steigung von 6 % geplant werden würde. Auch die Zuwegungen, insbesondere zur Hauptstraße, müssten angepasst werden.
 
Auf Nachfrage erklärt Frau Christoph, dass der Grünflächenanteil im Planungsumgriff des Bebauungsplanes durch den Lärmschutzwall nicht betroffen ist. Inwieweit "Die Autobahn" eine Eingrünung der neuen Lärmschutzmauer vorsieht, kann von der Ratisbona nicht abgeschätzt werden.
 
Bürgermeisterin Forster ergänzt, dass Herr Sitzmann vor ca. 5 Jahren in der Gemeinderatssitzung noch die Erstellung eines neuen Lärmschutzes vehement verneint hatte. 
 
Aus dem Gemeinderat wird hinterfragt, ob auf Grund der Zuwegung zum Lärmschutzwall Stellplätze verloren gehen.
 
Frau Christoph erwidert, dass keine Stellplätze verloren gehen. Weiter erklärt sie, dass bei einem Einhalten der 40 m Zone die Parkplätze nicht ausreichend erstellt werden könnten.
 
Ein Gemeinderat teilt mit, dass die Seite zu den Anwohnern sich um 1,30 m erhöhen wird.
 
Frau Christoph ergänzt, dass sich die Böschung zu den Anliegern um 1,30 m erhöhen würde. Zur ursprünglichen Planung würde dies einen Mittelweg darstellen.
 
Aus dem Gemeinderat wird gefordert, die direkten Anlieger zu kontaktieren und wieder mit "ins Boot" zu nehmen.
 
Frau Lindstadt verweist auf die erneute öffentliche Auslegung und ergänzt, dass die Abstände zu Anliegern weit höher sind als gesetzlich notwendig. In der ersten Planung ist man auf Grund der Anliegereinwände bereits Richtung Autobahn gerückt, was sich nun als eher problematisch darstellt.
 
Ein Gemeinderat erklärt, dass er damalig beim erheblichen "Eingraben" die Schichtenwasserbeziehungen als schwierig gesehen hatte und weniger "Eingriff" in den Boden besser sei.
 
Aus dem Gemeinderat wird festgestellt, dass man den Forderungen des Fernstraßen-Bundesamtes nachkommen soll. Weiterer positiver Effekt ist, dass die gemeindliche Deponie geschont wird.
 
Ein Gemeinderat moniert die späte Stellungnahme der Autobahn. Dem Bürger muss nach dem Kreisverkehr nun eine weitere erhebliche Änderung dargestellt werden.
 
Frau Christoph zeigt anhand von Folien die Höhenentwicklung, die Abstandsflächen, Gebäudeabstufungen und eine Aufstellung der notwendigen Massen für die Abgrabungen. 
 
Bürgermeisterin Forster bittet bis zum 18.12.2023 um kurze Rückmeldung der Gemeinderäte hinsichtlich der neuen Geländehöhen. Die weiteren anstehenden detaillierten Planungsarbeiten würden danach entsprechend veranlasst. 
 
 

 
 



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