Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.01.2020 beschlossen, für ein neues Wohnbaugebiet einen qualifizierten Beb. Plan aufzustellen. Das zukünftige Baugebiet erhielt die Bezeichnung
Nr. LIII (53) "Am Prominentenweg".
Gleichzeitig wurde beschlossen, das Verfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB durchzuführen.
Ebenso wurde bereits die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs.2 mit § 4 Abs. 2 BauGB) in der Zeit vom 18.01.23 - bis einschl. 20.02.23 durchgeführt. Eine Abwägung hierzu ist noch nicht erfolgt.
Aufgrund einer Änderung des BauGB - hier der Aufhebung des § 13 b (Unvereinbarkeit mit Unionsrecht) mit Übergangsregelung in § 215 a BauGB wird seitens der Verwaltung in Kommunikation mit dem Planungsbüro vorgeschlagen, für das Bauleitplanverfahren des sog. Regelverfahren durchzuführen.
Hierzu ist es erforderlich, den Beschluss vom 16.01.2020 zur Durchführung des Verfahrens nach § 13 b BauGB aufzuheben.
Ergänzend ist ein Beschluss erforderlich, das Verfahren im sog. Regelverfahren weiterzuführen.
Zur Fortführung sollte abschließend ein Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gefasst werden.
Der Gemeinderat beschließt, den Beschluss vom 16.01.2020 zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens für das Gebiet Nr. LIII (53) "Am Prominentenweg" in Bitz nach 13 b aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 15 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 15 |
Er beschließt weiterhin, für das Gebiet Nr. LIII (53) "Am Prominentenweg", die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans für eine "Allgemeines Wohngebiet" gem. § 4 BauNVO in Bitz. Die Durchführung erfolgt im Regelverfahren (§ 2 BauGB). Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 31 und 31/1 Gem. Bitz
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 15 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 15 |
Der Beschluss hierüber ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
Ja-Stimmen: | 15 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 15 |