Das gepl. Vorhaben liegt im Bereich des Beb. Plans Nr. XLII (42) "Römerstraße" in Schönbrunn.
Der Antragsteller beabsichtigt auf seinem Grundstück ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage und Garagennebenraum zu errichten.
Hierzu ist geplant, die Doppelgarage mit Nebenraum an der Grundstücksgrenze und somit außerhalb der festgesetzten Baugrenze zur Römerstraße hin zu errichten.
Ein entsprechender Antrag zur Befreiung wurde mit vorgelegt
Die Festsetzung, hier zur erweiterten Tiefe der Baugrenzen mit 6 m rührt daher, dass man beim Beb. Planverfahren bereits Rücksicht auf die damals noch zu verlegende Kreisstraße genommen hat.
Planungen im Detail (Straße, Geh-Radweg) und wie nun vor kurzem auch ausgeführt, lagen damals noch nicht vor. Bei Vorlage der heutigen Erkenntnisse im Verfahren, wäre eine Baugrenze mit 3 m festgesetzt worden.
Seitens der Bürgermeisterin wird festgestellt, dass man damit eine Zustimmung mit einem Abstand von 3 m zur Grundstücksgrenze erteilen könne. Dem vorliegenden Antrag müsste man damit die Zustimmung verweigern.
Aus dem Gremium wird noch die Einhaltung des Sichtwinkels im Einmündungsbereich angesprochen, der jedoch mit dem vorher genannten Abstand von 3 m gewährleistet ist.
Der Bauausschuss beschließt, der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Garagennebenraum in seiner vorliegenden Form zuzustimmen.
Ja-Stimmen: | 0 |
Nein-Stimmen: | 7 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 7 |