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öffentlich


Anbauten an ein Zweifamilienhaus und Neubau einer Terrassenüberdachung auf Fl.Nr. 264 Gem. Zandt, Prälat-Reitzer-Str. 1; Beratung - Beschlussfassung



Sachvortrag:
 
Das zukünftige Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans Nr. XXV (25) "Am Graben" im OT Zandt.
 
Eine ähnliche Bauvoranfrage wurde bereits vom Bauausschuss in seiner Sitzung vom 08.12.2022 behandelt und aufgrund nicht einstimmiger Entscheidung, hier als Ablehnung, dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Dieser hat der Bauvoranfrage dann mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen erteilt und der Befreiung zur Überbauung der Baugrenze zugestimmt.
 
Das Landratsamt hat das Verfahren mit Bescheid vom 26.01.2023 aufgrund Antragsrücknahme dann eingestellt.
 
Der nun heute vorliegende Bauantrag unterscheidet sich von der Bauvoranfrage darin, dass nunmehr der Anbau im Süden als Büro mit Terrassenüberdachung entlang des gesamten Wohngebäudes (vormals im Südwesten - Anbau an Garage u. Wohnhaus) geplant ist. Zusätzlich wird der Anbau im Nordosten verlängert.
 
Der Anbau im Süden überschreitet dabei wiederum die Baugrenze. Der Anbau im Nordosten liegt innerhalb der Baugrenzen. Zusätzlich erhalten alle Anbauten ein Pultdach mit 10 ° DN bei erlaubten 22 ° bis 30 ° DN
 
Etwaige Anträge auf Befreiungen, Überbauung Baugrenze und Verringerung der DN liegen dem Bauantrag bei.
 
Im Bauantrag liegt auch ein Schreiben des Antragsstellers bei, der aufgrund seiner persönlichen Situation auf eine gewisse Erforderlichkeit hinweist. 
 
Anzumerken ist noch, dass die überbaubaren Flächen der südl. anliegenden Grundstücke durch die festgesetzten Baugrenzen deswegen so eingeschränkt sind, da hierfür keine denkmalschutzrechtl. Untersuchung erfolgt ist.
 
Aus dem Gremium wird angesprochen, dass die letzte Bauvoranfrage wohl aus Gründen des Abstandsflächenrechts abgelehnt wurde. Es sollte beim heutigen Antrag im Vorfeld zur Genehmigung, ein Gespräch mit allen Beteiligten erfolgen um dem Anliegen des Antragsteller Nachdruck zu verleihen.
Auch wird noch festgestellt, dass für die Erteilung der beantragten Befreiungen, hier der Überschreitung der Baugrenze bzgl. der Terrassenüberdachung mit Büroanbau und die der Dachneigung, die Entscheidung letztendlich beim Landratsamt liegt.

Beschluss:
 
Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag in seiner vorliegenden Form das gemeindl. Einvernehmen zu erteilen.
 
Er beschließt weiterhin den Befreiungen vom Beb. Plan Nr. XXV (25) "Am Graben" hinsichtlich der Überbauung der Baugrenze sowie dem Aufbau eines Pultdaches mit 10 ° DN zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
7
 

 



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