Gremium:
Bauausschuss (Gemeinde Denkendorf)
Sitzungsnummer:
BAU/2024/004
Sitzungstermin:
Donnerstag, 29. Februar 2024
Sitzungsbeginn:
18:30 Uhr
Sitzungsort:
Aula der Grund- und Mittelschule Denkendorf

Niederschrift vom 29.02.2024
Bauausschuss (Gemeinde Denkendorf)


TAGESORDNUNG:


Stand vom: 22.03.2024 12:15
Öffentlicher Teil:





Öffentlicher Teil:


TOP 01: Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 07.02.2024  
 



Beschluss:
 
Der Bauausschuss genehmigt die Niederschrift aus der Sitzung vom 07.02.2024
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
6
 

 


TOP 02: Beschluss über die Tagesordnung  
 

kein Beschluss




 


TOP 03: Anbauten an ein Zweifamilienhaus und Neubau einer Terrassenüberdachung, Fl.Nr. 264 Gem. Zandt, Prälat-Reitzer-Straße 1  
 

Sachvortrag:
 
Das zukünftige Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans Nr. XXV (25) "Am Graben" im OT Zandt.
 
Eine ähnliche Bauvoranfrage wurde bereits vom Bauausschuss in seiner Sitzung im Dezember 2011 behandelt und zugestimmt.
 
Der Bauantrag wurde daraufhin in der Sitzung des Bauausschusses vom 16.11.2023 behandelt und vollumfänglich zugestimmt. Ergänzend wurde den Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. XXV (25) "Am Graben" hinsichtlich der Überbauung der Baugrenze sowie dem Aufbau eines Pultdaches mit 10° Dachneigung auf den Anbauten und der Terrassenüberdachung zugestimmt.
 
Mit den neu eingereichten Unterlagen wird eine Terrassenüberdachung über der Garage nunmehr verringert.
Die Terrassenüberdachung über der Garage wird dabei auch als Pultdach mit einer Dachneigung von 10 Grad ausgeführt. Dies widerspricht wie auch bei den anderen Anbauten den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Dachneigung (PD= 22°-30°).
 
Abschließend ist es zur Realisierung des gesamten Vorhabens erforderlich, den Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Baugrenze, der Dachneigung der Anbauten und insbesondere nunmehr der Terrassenüberdachung auf der Garage zuzustimmen.

Beschluss:
 
Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag in seiner vorliegenden Form das gemeindl. Einvernehmen zu erteilen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
6
 
 
Gemeinderat Brandt kommt um 18.35 Uhr
 
 
Er beschließt weiterhin den Befreiungen vom Beb. Plan Nr. XXV (25) "Am Graben" hinsichtlich der Überbauung der Baugrenze sowie dem Aufbau eines Pultdaches mit 10 ° DN für die Anbauten, der Terrassenüberdachung sowie der Überdachung auf der Garage zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
7
 

 


TOP 04: Neubau eines Carports auf der Fl.Nr. 6/2 Gem. Dörndorf, Fuchsbergstr. 8  
 

Sachvortrag:
 
Das Bauvorhaben liegt in Dörndorf im Bereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 21 b) "Innenbereich Ortsteil Dörndorf"
 
Eine gleichlautente Bauvoranfrage wurde bereits in der Sitzung am 05.10.2023 behandelt und zugestimmt.
Das Landratsamt hat diese Bauvoranfrage mit Vorbescheid vom 20.11.2023 baurechtlich als zulässig erklärt.

 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
7
 

 


TOP 05: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.Nr. 1412/71 Gem. Denkendorf, Thankostraße 19  
 

Sachvortrag:
 
Das überplante Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans Nr. VIII (8) "Wassertal" BA I. Mit dem vorliegenden Antrag wird der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage beantragt.
 
Zur Realisierung des Vorhabens ist eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich:
-       Die Höhe der Grenzgarage beträgt im Mittel 3,32 m und überschreitet somit die zulässigen 3,00 m gemäß BayBO um 32 cm.
-        
Begründet wird dies damit, dass die Erdgeschossbodenhöhe so gewählt wurde, dass das Haus über der Rückstauebene sitzt. Außerdem ist die Garage durch den Eingang mit dem Haus verbunden und kann dadurch nicht tiefer gesetzt werden.
Die angrenzenden Nachbarn haben der Überschreitung bereits zugestimmt.
 
Es handelt sich beim Thema Abstandsflächen um eine bauordnungsrechtliche Maßnahme über die letztendlich das Landratsamt zu entscheiden hat.
 
Aufgrund einer gesonderten Festsetzung im Bebauungsplan bedarf es jedoch einer Zustimmung zur beantragten Befreiung seitens der Gemeinde.
 
Weitergehend wurde seitens der Verwaltung festgestellt, dass die zwei erforderlichen Stellplätze zwar nachgewiesen werden, aber der Stellplatz 2 unmittelbar vor der Garage (Stellplatz 1) geplant ist.
 
Hinsichtlich der Anordnung und Nutzung von Stellplätzen ist darauf zu achten, dass diese ungehindert und unabhängig voneinander befahrbar und nutzbar sind (siehe auch gemeindliche Stellplatzsatzung).
 
Abschließend wurde noch festgestellt, dass die geplante Bebauung mit 2 Vollgeschossen (E + I) dem dort gültigen Bebauungsplan mit E + D vollumfänglich widerspricht.
Hierzu liegt auch kein entsprechender Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans vor.
 
Aus dem Gremium wird festgestellt, dass die Begründung für die Erhöhung der Garagenwand nicht nachvollzogen werden kann. Auch kann eine Zustimmung für 2 Vollgeschosse  so nicht erfolgen.

Beschluss:
 
Der Bauausschuss beschließt dem Bauantrag in seiner vorliegenden Form zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
0
Nein-Stimmen:
7
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
7
 

 


TOP 06: Bauvoranfrage zum Abbruch einer Garage, Neuerrichtung eines Anbaus mit Doppelgarage, Neuerrichtung 1. OG auf dem Bestandsgebäude und Neuerrichtung einer Einzelgarage, Fl.Nr. 121 Gem. Zandt, Brunnenweg 38  
 

Sachvortrag:
 
Das Grundstück liegt in einer sogenannten Splittersiedlung die im Außenbereich entstanden ist und bisher weiterbesteht.
 
Eine bestehende Einzelgarage soll abgebrochen werden und an selber Stelle eine Doppelgarage errichtet werden die dabei an das Wohngebäude angebaut wird. Ergänzend soll im Obergeschoss der Doppelgarage ein Wohnraum (Kochen, Wohnen, Essen) entstehen.
 
Weitergehend soll auf dem bestehenden Wohngebäude ein komplettes Obergeschoss errichtet werden.
 
Abschließend ist noch geplant eine weitere Einzelgarage zu errichten.
 
Durch die gepl. Bebauung entstehen allein im bestehenden Wohnhaus 2 Wohnungen.
 
Hierfür sind auch mind. 4 Stpl./Garagen. nachzuweisen.
 
Gem. Darstellung entstehen 1 Doppel- und 1 Einzelgarage, damit 3 Stpl./Garagen.
 
Es fehlt damit der Nachweis für 1 Stpl./Garage
 
Seitens der gemeindlichen Bauverwaltung wird ergänzt, dass aufgrund der bestehenden Außenbereichslage eine Nachverdichtung dem Bauleitplanungs- bzw. dem Bauplanungswillen seitens der Gemeinde dort, also im Außenbereich, eher widerspricht.
Ebenso sind auch weitergehende, bestehende bzw. anderweitige Nutzungen auf dem Grundstück vorhanden sind. Diese sind bereits vom Landratsamt so festgestellt worden, dort derzeit anhängig und im Überprüfungsverfahren.
Auch ist die vorgegebene Anzahl der Stellplätze nicht nachgewiesen.

Aus dem Gremium wird genannt, dass gegenüber bereits eine Bebauung mit E + I +D vorhanden ist. Hinsichtlich der Stellplätze wird genannt, dass das Grundstück groß genug ist, diese gesamt nachzuweisen.
Auch wird festgestellt, dass man in Denkendorf an einer anderen Stelle im Außenbereich ein Gebäude, etwas größer als der ursprüngliche Bestand, zugelassen hat.

Seitens der Bauverwaltung der Gemeinde wird festgestellt, dass es sich beim genannten Fall um einen Ersatzbau mit Größenanpassungen an die Nutzung gehandelt hat. Auch ist dort nur 1 Wohneinheit entstanden, wie im Bestand bereits vorhanden.
Hinsichtlich der Außenbereichslage stellt sich auch die Frage, welche Entwicklung ist seitens der Gemeinde für diesen Bereich geplant und ist diese dann auch zielführend.

Hinsichtlich einer möglichen Zustimmung wird auch hinterfragt, ob bzw. inwieweit dann das Landratsamt eine Genehmigung für die Gesamtmaßnahme überhaupt erteilen wird.

Beschluss:
 
Der Bauausschuss beschließt, der Bauvoranfrage in seiner vorliegenden Form zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
0
Nein-Stimmen:
7
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
7
 

 









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