Der Gemeinderat hat hierzu in seiner Sitzung vom 27.10.2022 und ergänzend am 20.04.2023 einen entsprechenden Änderungsbeschluss gefasst.
In der Sitzung vom 20.04.2023 wurde weitergehend die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange uns sonstiger Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Beteiligung erfolgt hierzu in der Zeit vom 19.07.2023 bis einschl. 21.08.2023.
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt in der Sitzung vom 26.10.2023.
Gleichzeitig wurde beschlossen, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belang und sonstiger Behörden durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 04.12.2023 bis einschl. 05.01.2024
Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt durch den Bauausschuss in seiner vorangegangenen Sitzung
C) Feststellungsbeschluss
Nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Denkendorf (im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 "Am Limes BA II - Pumptrack") nimmt der Gemeinderat Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) und nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden) und schließt sich der Abwägung des Bauausschusses vollumfänglich an.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 14 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 14 |
Der Gemeinderat Denkendorf stellt die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Denkendorf in der heute beschlossenen Fassung mit Begründung fest. Fassungsdatum wird heutiges Sitzungsdatum.
Die Verwaltung wird beauftragt, die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Landratsamt Eichstätt zur Genehmigung vorzulegen (§ 6 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 14 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 14 |