Die Regierung von Oberbayern hat die Gemeinde Denkendorf zur Aufstellung und Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes gemäß Art. 34 Abs. 2 Satz 2 BayWG aufgefordert. Insbesondere wird hier der Anschluss- und Benutzungszwang, bzw. die entsprechende Befreiung nach Satzung, durch die Gemeinde Denkendorf hinterfragt.
Im Nachgang der erstmaligen Aufstellung wurden zahlreichen Anwesen an die gemeindlichen Kläranlagen angeschlossen. Dies waren der Schmiedpeterhof 1, die Anwesen im Brunnenweg (Zandt), Straßhäusl (Denkendorf), Ingolstädter Str. 2.
Nach unseren Unterlagen sind 3 Anwesen im Gemeindebereich nicht an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen.
Dies sind die Anwesen Am Weiher 10, Riedelshof 1 und 2, sowie das Anwesen Salvatorweg 17. Bei allen Anwesen wurde damalig ein wirtschaftlicher Anschluss, geprüft, verhandelt und nach Satzung als nicht anschließbar beurteilt. Die Anwesen betreiben selbständig eine entsprechende Kleinkläranlage und bestätigen die Entsorgung der Gruben.
Die Anwesen werden entsprechend in der erforderlichen Statistik an das Landratsamt Eichstätt, mit entsprechender Einwohnerzahl, im Rahmen der Abwasserabgabe für Kleineinleiter gemeldet.
Im Rahmen der Förderung zur Errichtung von Kleinkläranlagen nach RZKKA 2010 wurden die jeweiligen Eigentümer auf die Förderung von Kleinkläranlagen nach Einwohnerwerte hingewiesen. Dieses geförderte Programm haben zwei Eigentümer in Anspruch genommen. Kleinkläranlagen sind aus wasserwirtschaftlicher Sicht als Lösung im Sinne des Abwasserbeseitigungskonzeptes in Aussicht gestellt (Einzelfall).
Das Abwasserkonzept soll auch Auskunft über die zukünftigen Maßnahmen, der vorhandenen Abwasseranlagen bzw. auch Angaben zur Kanalisation, Abwasserleitungen., Übergabenstationen. Einleitungen Dritter etc. enthalten. Diese Daten werden im Rahmen der Meldungen im DaBay (Klärwärter) getätigt. Die Daten der Kanallängen sind im GIS (Geoinformationssystem) entsprechend hinterlegt und würden wir als Anhang hinzufügen. Die Niederschlagswassereinleitstellen, Mischwasserentlastungen sind als weiterer Anhang des gemeindlichen Abwasserkonzeptes beigefügt.
Kern der Abfrage durch die Regierung von Oberbayern dürfte aber der Satzungsvollzug hinsichtlich des sachgerechten Vollzugs der kommunalen Satzung sein.
Der Gemeinderat beschließt das Abwasserkonzept 2024 der Gemeinde Denkendorf wie dargestellt. Die Anlagen der Einleitstellen Niederschlagswasser, Mischwasserentlastung sowie der Kanalanlagenplan werden entsprechend den beigefügten Plänen forstgeschrieben.
Die einzelnen, nicht an die gemeindlichen Abwasseranlage angeschlossenen Weiler (Einzelanwesen), werden aus nicht wirtschaftlichen Gesichtspunkten als nicht anschließbar gesehen.
Ja-Stimmen: | 15 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 15 |