Das Bauvorhaben wurde am 22.12.23 beim Landratsamt Eichstätt in digitaler Form eingereicht. Eine offizielle Beteiligung der Gemeinde erfolgte mit E-Mail vom 03.01.2024 ebenfalls durch das Landratsamt
Das überplante Grundstück liegt östlich von Gelbelsee und gleichzeitig entlang der BAB A9 hier im 200 m Bereich zur Autobahn und unterliegt damit wohl der Privilegierung gem. § 35 BauGB.
Weitere Angaben liegen nicht vor.
Eine vertragliche Regelung über die Erschließung wurde seitens des Antragstellers im Vorfeld zur Bauantragstellung bisher nicht angestrebt.
Auch liegen keine Planungen zur gepl. Zufahrt, zum Einspeisepunkt sowie der Verlauf der priv. Einspeiseleitung vor.
Es stellt sich somit die Frage, inwieweit damit wie in einem gleichgelagerten Fall die Erschließung als nicht gesichert anzusehen ist.
Der Bauausschuss beschließt, dem Bauvorhaben in seiner vorliegenden Form, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
Eine vertragliche Regelung (Straßenbenutzungsvertrag u. Zustimmung zur Verlegung von priv. Versorgungsleitungen) ist nicht vorliegend, die Erschließung ist damit nicht gesichert.
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 7 |