Im Bauausschuss wurde nachfolgender Bauantrag mittels Gegenstimme an den Gemeinderat verwiesen.
Das überplante Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans Nr. XLI (41) Gewerbegebiet "Am Limes" BA I. Für das Grundstück liegt bereits ein Bauantrag für ein Boardinghouse mit 79 Zimmern und eine Gewerbehalle mit 4 Gewerbeeinheiten und Selfstoragelager im Obergeschoss vor.
Mit dem heutigen Antrag wird der Neubau einer Tankstelle mit Tankstellengebäude, Tankstellenshops, Schnellimbissrestaurant, Tankstellenüberdachung, 16 überdachten E-Ladesäulen und 8 LKW-Stellplätzen beantragt.
Zur Realisierung der Vorhaben sind zwei Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich:
a) Die beantragten Fertiggaragen mit dazwischenliegender Überdachung westlich des Tankstellengebäudes liegen außerhalb der westlichen und südlichen Baugrenze. Die Überschreitung beträgt inkl. Überdachung 45,6 m². Im Maximum in Westrichtung 6,35 m.
b) Das beantragte Tankstellengebäude hat eine Traufhöhe von lediglich 5,30 m bezogen auf OK-FFB. Aus Gründen der besseren Wahrnehmbarkeit soll auf der West- und Ostseite, oberhalb der Attika, eine Werbetafel mit dem Logo und Namen des Gastronomiebetreibers angebracht werden. Gem. Bebauungsplan sind Werbeanlagen am Gebäude anzubringen und das Anbringen oberhalb der Attika wird ausgeschlossen.
Aus dem Bauausschuss wurde vorgeschlagen übers Landratsamt zu prüfen, ob nicht wassergebundene Wohnmobilstellplatzflächen geschaffen werden können und diese unabhängig von der GRZ gesehen werden könnten. Die aktuelle GRZ des vorliegenden Bauplanes liegt bei 0,79 und ist entsprechend bereits ausgeschöpft.
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Der Bauausschuss beschließt dem Bauvorhaben in seiner vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen zu erteilen.
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 8 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 16 |
Der vorliegende Bauantrag ist somit abgelehnt.