Das Faschingskomitee Denkendorf erhält gem. Art. 6 Abs. 2 der gemeindlichen Zuwendungsrichtlinien für die Gestaltung des Faschings einen jährlichen Zuschuss von 2.000,-- Euro. Mit Schreiben vom 23.01.2024, eingegangen am 26.01.2024 beantragt das Faschingskomitee eine Erhöhung des Zuschusses um 10 %. Begründet wird der Antrag mit gestiegenen Kosten für etwaige Anschaffungen (u.a. Stoffe, Kleider, Technik) seit der letzten Erhöhung im Jahr 2012.
Aus dem Gremium wird nachgefragt, ob es im Zuge der Gleichbehandlung aller Vereine nicht sinnvoller wäre, die Anlagerichtlinie zu überprüfen und ggf. für die Jugendförderung von 5,-- Euro auf 6,-- Euro Förderung zu erhöhen.
Hierzu erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass das Faschingskomitee keine Jugendförderung gemäß den Zuwendungsrichtlinien beantragt, sondern dies im Zuschuss von 2.000,-- Euro enthalten war.
Der Gemeinderat beschließt, den Zuschuss in Höhe von 2.000,-- Euro gem. Art. 6 Abs. 2 der gemeindlichen Zuwendungsrichtlinien für das Faschingskomitee Denkendorf ab der Faschingssaison 2024 um 10 % zu erhöhen.
Der Zuschuss beträgt ab 2024 daher 2.200,-- Euro.
Ja-Stimmen: | 13 |
Nein-Stimmen: | 3 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 16 |